P53-Allianz unabhängiger und überparteilicher Zusammenschluss von vierzehn Bürgerinitiativen.
E-Mail: info@bi-allianz-p53.org
Mobil: +49 151 626 206 74
Wir geben der P53-Allianz für den Bereich Dietfurt, unabhängig von unserer Parteiarbeit eine Plattform
P53 Allianz
Folgende Webseiten wurden angelegt bzw. ergänzt:
https://www.bi-allianz-p53.org/…/min…/stmwi-hubert-aiwanger/
Thorsten Brehms Ausschussantrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Juraleitung vom Juni 2020.
https://www.bi-allianz-p53.org/stellungnahmen/fraktionen/
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
hiermit reichen die in der BI-Allianz P53 organisierten 16 Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften und Vereine die beigefügte Petition zu Planungsprämissen bei Abstandsregelungen von Höchstspannungsleitungen im BBPlG, ROG und PlanSiG ein. Angesichts der mit dem Netzausbau verbundenen „medizinischen Betroffenheit“ bitten wir Sie den Schutzgütern Mensch & Natur nicht nur mehr Bedeutung, sondern vor allem Vorrang in den Zielen und Grundsätzen der jeweiligen Verordnungen einzuräumen.
„Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird.“
Albert Schweitzer
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre nachhaltige Unterstützung bei dieser existentiellen und generationenübergreifenden Herausforderung.
Hier die Schreiben zu der aktuellen Planungsentwicklung Juraleitung P53
Bedarfsbestätigung der P53 (Seite 181 bis 183)Der Ausbau der P53 und P54 sind dringend notwendig!Es bestätigt sich unser Einwirken, auf das Einhalten der Abstände zu Wohnbebauung. Dies haben wir in vielen Gesprächen auf Landesebene erreichen können. Wir hoffen, dass es auch umgesetzt wird!
Wie bei manchen überschwänglichen, euphorischen Äußerungen zu den Stromtrassen, unterliegt man auch hier einem grundsätzlichen Irrtum:Wir können die P53 nicht verhindern!Die P53 ist nämlich schon da.Während die P44 oder ihre Alternative P44mod eine völlig neue Trasse waren, beschreibt das Wort „Ersatzneubau“ im NEP eindeutig, dass hier eine bestehende 70 bzw. 80 Jahre alte Trasse ersetzt werden soll.Wenn sie im Bayernatlas von Gustenfelden aus nicht nach Süden, sondern ein paar Kilometer nach Norden gehen, z.B. nach Regelsbach, Ober- und Unterbaimbach, Wolkersdorf und Katzwang,sehen sie dort eine bestehende 220 kV Höchstspannungstrasse von Raitersaich nach Ludersheim und weiter nach Sittling und Altheim mit einer Länge von 160 km.Seit Jahrzehnten werden davon in vielen Anliegergemeinden Tausende Menschen beeinträchtigt und evtl. geschädigt.Viele besorgte Bürger, empörte Einwohner und engagierte Politiker äußern lautstark ihre Bedenken, Einwände und Sorgen um Natur und Gesundheit.Wenn diese aufrichtig und ehrlich gemeint sind und nicht nur deren persönlichen Interessen und dem St.Florians-Prinzip dienen,dann müssen sie für alle Menschen gelten !Damit bleibt uns die Aufgabe, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die TenneT für den Ersatzneubau eine völlig neu gedachte, intelligente Planung vorlegt, welchedie Wälder und Schutzgebiete der gesamten Region möglichst wenig beeinträchtigt undallen Menschen den gleichen Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet, in dem siedie geforderten Mindestabstände zu Wohngebieten von 400 m zu Freileitungen und 100 m zu evtl. Erdkabeln einhält.
Falls jemand den Nachweis erbringt, dass wir weder die alte noch die neue P53 benötigen,dann schalten wir die P53 einfach ab und alle sind zufrieden!
Bayerischer Landtag
Petition der BI-Allianz P53
Anlass
„Humanität
besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird.“
Albert Schweitzer
Der Stromnetzausbau und -betrieb im Höchstspannungsbereich (≥ 220 kV) stellt in Bayern in der derzeitigen Form einen medizinischen Feldversuch mit ungewissem Ausgang an bayerischen Wählern dar.
Der Bayerische Landtag muss zur Kenntnis nehmen, dass die bestehenden Mindestabstandsregeln des Landesentwicklungsprogramms (LEP) entgegen den politischen Erwartungen nicht sicherstellen, dass die Wohnbevölkerung keiner medizinischen Betroffenheit durch Neu- und Ersatzneubau des Höchstspannungsnetzes ausgesetzt ist. Die gesellschaftliche Debatte und Einbindung der Öffentlichkeit in den Netzausbau hätte legitimierend bereits vor der Gesetzesverabschiedung ausgewählter Neu- und Ersatzneubauten stattfinden müssen – die hilflosen Nachbesserungsversuche des Netzbetreibers sind gescheitert und hinterlassen bei der sonst so stolzen bayerischen Wohnbevölkerung ein nachhaltiges Gefühl der Ohnmacht, Wehrlosigkeit und Wut.
Die Schutzgüter Mensch & Natur werden derzeit und weiterhin von den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen und beteiligten Protagonisten gegeneinander ausgespielt, Gemeindespaltung und demagogisch vorgetragene vordergründige Wahrheiten finden ihr Publikum und fördern landkreisübergreifend opportunistische Grundhaltungen. Die bereits aktuell „medizinisch“ betroffene Wohnbevölkerung spielt im gesellschaftlichen Diskurs des Netzausbaus bereits keine Rolle mehr, da solidarische gegenseitige Rücksichtnahme das Durchsetzen eigenmotivierter egoistischer Interessen behindert. Die aktuelle Wohnbevölkerung, nicht das fahrlässige historische kommunale Fehlverhalten bei Baulandausschreibungen oder rücksichtslose Fehlplanungen bei der Ansiedlung von Umspannwerken, wird von irrlichternden Interessengruppen als Feind und St. Florian-Jünger diffamiert. Das Selbstverteidigungsrecht wird nur den lauten Scharfmachern zugestanden während sie ihrer eigenen St. Florian-Politik frönen und gegenwärtig medizinisch Betroffenen das Gegenargumentationsrecht aberkennen. Die aktuelle Wohnbevölkerung sei bei dieser schließlich „selber schuld“ am gewählten Wohnort und solle schweigen und keine Trassen zu schieben, selbst wenn dies bei aktuellen Stromstärken und zu geringen Mindestabständen bereits medizinisch notwendig wäre.
Die vom Netzausbau betroffenen Regionen entwickeln sich zu Solidaritätswüsten, in der die Bevölkerung aus niederen Motiven gegeneinander in Stellung geht. Die Scharfmacher hinterlassen undifferenzierte Schlachtfelder der Meinungshoheit, in der unverrückbare Standpunkte und Verletzungen den Dialog erstickt haben.
Die BI-Allianz P53 ist ein regionaler Verbund von derzeit 14 Bürgerinitiativen entlang der zur Aufrüstung anstehenden Wechselstrom-Juraleitung P53. Die darin organisierte Bürgerschaft möchte sich mit diesen Entwicklungslinien nicht abfinden und reicht aus diesem Grunde diese Petition ein. Die darin fixierten Forderungen sind allgemeingültig, entspringen jedoch den inzwischen jahrelangen praktischen Erfahrungen, die sich der engagierten solidarisch und demokratisch gesinnten Bürgerschaft zwangsläufig im Kontext der regionalen Netzertüchtigung der mit bald 80 Jahren am Ende ihres Lebenszyklus befindlichen Juraleitung P53 aufdrängten.
Forderung
- Wechselstrom-Netzausbau nur nach Bedarfsbestätigung durch ein unabhängiges Expertengremium
- Keine „medizinische“ Betroffenheit beim Wechselstrom-Netzausbau
und -betrieb ≥ 220 kV
- Priorität des Schutzgutes Mensch in den Planungsgrundsätzen der Raumordnung
- Maximal 0,1 µT magnetische Flussdichte am maßgeblichen
Minimierungsort
(= Wohnbevölkerung)
- Weiterentwicklung des 400 m Mindestabstandes zwischen Höchstspannungsfreileitungen und Wohnbevölkerung im LEP zu einer Muss-Vorschrift mit anspruchsvollen Kann-Ausnahmeregelungen[1]
- Anwendung der Mindestabstandsregelung auch bei Bestandsleitungen im Rahmen von Bau-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Auflösung der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich bei der Anwendung der Mindestabstandsregelung
- Einhaltung des Mindestabstandes auch bei der Bündelung und Mitnahme von 110 kV-Leitungen oder anderen Höchstspannungsleitungen
- Kommunale Verpflichtung zur landkreisübergreifenden Planungskooperation und Planungsdurchführung zur Vermeidung neuer medizinischer Betroffenheit anderenorts (Vermeidung des St. Florian-Prinzips)
- Zwingende Einhaltung des Mindestabstandes auch für die Wohnbevölkerung in der Nähe von Umspannwerken.
- Wenn mit Freileitungen, trotz Ausdehnung des Untersuchungsraumes, kein 400m-Mindestabstand zur Wohnbevölkerung (Schutzgut Mensch) eingehalten werden kann bzw. großflächig Waldschneisen (Schutzgut Wald) vermieden würden, soll für Gegenden mit hoher Wohnraumdichte der abschnittsweise Einsatz von Erdkabeln ergebnisoffen überprüft werden, sofern der Mindestabstand analog des in der 26. BImSchVVwV (2016) definierten Einwirkungsbereiches für Wechselstrom-Erdkabel von 100 m eingehalten werden kann.
- Reduktion der Betroffenheit Natur
- Verpflichtendes landkreisübergreifendes Beteiligungskonzept von Bürgerinitiativen UND Kommunalvertretern MIT Umweltverbänden und -ämtern vom ersten Tag an
- Kreisübergreifende Planungsverantwortung für Stadt- und Regionalentwickler der Kommunen unter Assistenz des externen Planungsbüros des Netzbetreibers
- Im Zweifel wird der WaldÜBERspannung vor der Schneisenrodung eine sehr hohe Zielrelevanz beigemessen und muss zwingend in der Alternativenbewertung maßgeblich beachtet werden (z.B. zur Konfliktlösung im Rahmen der ökologischen Aufrechnung „Waldeingriff vs. Biotop-Wiesenbewässerung im Rednitztal“).
- Anwendung ausschließlich für die Bodenbeschaffenheit eingriffsminimierende innovative Erdkabelverlegetechniken. Ablehnung konventioneller Erdkabelbautrassen mit Bautrassenbreiten > 40 m.
- Kein Aufrechnen von Naturverlusten, sondern Primat eines integrierten Schutzkonzeptes unter Einsatz innovativer Kabel- und Masttechniken
- Zur Steigerung des Anteils regionaler Energieerzeugung sind priorisierte Lagen für dezentrale Energieerzeugungsanlagen auch ohne aktuelle Vorrangkennzeichnung von der Trassenführung von Höchstspannungsfreileitungen auszunehmen.
Begründung
Die Petenten fordern bei Neubauprojekten im Höchstspannungsbereich und der Aufrüstung von Wechselstrom-Höchstspannungsleitungen (Freileitung oder Erdkabel) zunächst vor dem Raumordnungsverfahren (ROV) die Offenlegung, Nachweis und Bestätigung des Aufrüstungsbedarfes durch eine neutrale Instanz sowie bei Bedarfsbestätigung die konsequente Trassenführung ohne medizinische Betroffenheit für die Wohnbevölkerung als auch Personen mit langer Aufenthaltsdauer in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Schulen, Wohnheime, etc.).
Die „medizinische Betroffenheit“ orientiert sich an dem in der 26. BImSchVVwV (2016) definierten mittleren anthropogenen magnetischen Strahlungswert von 0,1 µT magnetische Flussdichte, dem die Wohnbevölkerung auch ohne Höchstspannungsleitungen für gewöhnlich ausgesetzt ist und der am „maßgeblichen Minimierungsort“ (= Wohnbevölkerung) nach Maßgabe dieser Petition nicht überschritten werden darf. Mit dieser Forderung finden sich die Petenten im Einklang mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, dass der zusätzliche Immissionsbeitrag einer neuen oder wesentlich veränderten Hochspannungsleitung die bestehende zivilisatorisch bedingte Hintergrundbelastung an Orten, wo sich Personen gewöhnlich einen großen Teil des Tages aufhalten, nicht wesentlich erhöhen soll.[2]
Dieser vom ECOLOG-Institut für das Bundesamt für Strahlenschutz ermittelte anlagebezogene Vorsorge- und Beurteilungswert beträgt 0,1 µT magnetische Flussdichte und soll gemäß einer Mindestabstandsempfehlung des Bundesamtes an die Bundesnetzagentur (2016)[3] mit 400 m Mindestabstand zu Höchstspannungsleitungen eingehalten werden.
Der Mindestabstand von 400 m soll auch auf Bestandsanlagen (≥ 220 kV) ausgedehnt werden, wenn dafür Bau-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Sanierung, mit leistungsfähigerer Leitungsseile, etc. anstehen.
Die Wohnbevölkerung nahe der Umspannwerke hat ebenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Grundgesetz, Artikel 2. Der Mindestabstand von 400 m muss hier ebenfalls zwingend eingehalten werden.
Aus den genannten medizinischen Gründen und Empfehlungen fordern wir die Umwandlung des LEP-Mindestabstandes von einer Soll- in eine Mussvorschrift und die Auflösung der Unterscheidung in Innen- und Außenbereich. Der Untersuchungsraum zur Korridorfindung muss bei drohender Verletzung des Mindestabstandes von 400 m bei Freileitungen bzw. 100 Metern bei Erdkabeln ausgedehnt werden. Die ausschließliche Untersuchung kleinräumiger Trassenvarianten zu Lasten der bestehenden Wohnbevölkerung wird abgelehnt. Im Sinne eines möglichst hohen Gesundheitsschutzes sind auch großräumige Trassenvarianten grundsätzlich und nicht nur in Ausnahmefällen in den Untersuchungsraum mit aufzunehmen.
Ausnahmen von der Muss-Vorschrift müssen (wie in Niedersachsen)[4] sehr anspruchsvoll und umfänglich als Kann-Vorschrift formuliert werden. Ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben bei der Mindestabstandsverletzung auch medizinische sowie Folgekosten der kommunalen (Fehl)-Entwicklung zu berücksichtigen und sind von einer neutralen Instanz zu bestätigen.
Die Petenten fordern aufgrund ihrer jahrelangen praktischen Erfahrung die Einführung eines verpflichtenden landkreisübergreifendes Beteiligungskonzeptes von Bürgerinitiativen UND Kommunalvertretern MIT Umweltverbänden und -ämtern vom ersten Tag an. Bislang werden letztere viel zu spät in das Beteiligungsverfahren involviert.
Die Petenten fordern die verpflichtende aktive Planung durch die Stadt- und Regionalentwickler in den Stadtverwaltungen und Landratsämtern unter „Assistenz“ der vom Netzbetreiber beauftragten externen Planungsbüros. Diese kennen den heimatlichen Raum und dessen Besonderheiten am besten – nicht der externe Partner am grünen Tisch mit gedeckeltem Budget. Auf diese Weise würden auch neu betroffene Gemeinden zuverlässig und frühzeitig mit eingebunden werden und nicht wie aktuell teilweise erst durch die Zeitung von der eigenen Betroffenheit erfahren.
Auch bei der Bündelung und Mitnahme mit bestehenden 110 kV-Leitungen muss der 400m Mindestabstand eingehalten werden. Andere Infrastrukturelemente (Fernstraßen, etc.) sind gleichwertig in den Untersuchungsraum der Bündelung einzubeziehen.
Die Schutzgüter Mensch & Natur müssen in den Planungsgrundsätzen der Raumordnung Priorität haben. Beide Schutzgüter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Zweifelsfall muss das Schutzgut Mensch Vorrang erhalten. Bezüglich des Schutzgutes Natur wird der WaldÜBERspannung vor der Schneisenrodung eine sehr hohe Bedeutung und Zielrelevanz beigemessen und muss zwingend in der Alternativenbewertung maßgeblich beachtet werden.
Deshalb werden die landkreisübergreifenden Planungskooperationen sowie innovative Trassenkonzepte insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und zur Vermeidung erneuter medizinischer Betroffenheit anderenorts gefordert.
Wenn mit
Freileitungen trotz Ausdehnung des Untersuchungsraumes kein 400m-Mindestabstand
zur Wohnbevölkerung nicht eingehalten werden kann oder großflächige
Waldschneisen vermieden würden, muss der abschnittsweise Einsatz von Erdkabeln
für Gegenden mit hoher Wohnraumdichte Anwendung finden, sofern ein Mindestabstand
analog des in der 26.
BImSchVVwV (2016) definierten Einwirkungsbereiches
für Wechselstrom-Erdkabel von 100 m eingehalten werden. Der konventionelle
Erdkabeleinsatz mit Bautrassenbreiten von > 40 Metern wird aus Naturschutzgründen
abgelehnt. Es sind ausschließlich in die Bodenbeschaffenheit
eingriffsminimierende innovative Verlegetechniken anzuwenden.
Die Petenten
bestätigen die zunehmende Bedeutung dezentraler innovativer
Energieerzeugungsansätze zum Gelingen der Energiewende. Zur Steigerung des
Anteils regionaler Energieerzeugung sind daher priorisierte Lagen für
dezentrale Energieerzeugungsanlagen auch ohne aktuelle Vorrangkennzeichnung von
der Trassenführung von Höchstspannungsleitungen auszunehmen.
[1]
Vgl. LROP Niedersachsen, 2017 in: https://www.ml.niedersachsen.de/landesraumordnungsprogramm
/neubekanntmachung-der-lrop-verordnung-2017-158596.html,Seite 397
[2]
Vgl. „Gesundheitliche
Risiken durch die niederfrequenten Felder der Stromversorgung –
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und offene Fragen“, (2013), S. 55
f.
[3] Vgl. Brief des Bundesamtes für Strahlenschutz an Bundesnetzagentur vom 16.11.2016 anlässlich der „Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung zur Bedarfsermittlung 2030 (Entwurf), Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), in: „Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt 400m Abstand“, 16. 11.2016, in: https://proerdkabel-urbar.de?p=672, Link vom 02.03.2019, 15:04 Uhr
[4] Vgl.
LROP Niedersachsen, 2017 in: https://www.ml.niedersachsen.de/landesraumordnungsprogramm
/neubekanntmachung-der-lrop-verordnung-2017-158596.html,Seite 397
Für alle die nicht wissen was N-1 Leitung bedeutet:
Die P53 ist eine N-1 Leitung.
Die (n – 1)-Regel (sprich: N-minus-Eins-Regel, auch (n – 1)-Kriterium) bezeichnet ein Beurteilungskriterium für die Ausfallwahrscheinlichkeit. Sind für eine Aufgabe Objekte verfügbar, so kann bei Einhaltung der (n – 1)-Regel beim Ausfall eines Objekts der Betrieb oder Funktionstüchtigkeit durch die anderen Objekte sicher gewährleistet werden. Anwendung findet die Regel z.B. bei der Planung und im Betrieb von Stromnetzen oder Wehranlagen in Flüssen.
Und JEDER der behauptet die P53 Juraleitung verhindern zu können, der hat die Zusammenhänge nicht verstanden!
Da der „Süd-Ost-Link“ größtenteils mit Erdkabel gebaut wird und somit erheblichen Wartungsbedarf hat, ist der Ausbau der P53 unverzichtbar.
Erdkabel sind wartungsintensiv.
Aufgrund der Einstellung der „P44MOD“, ist die Systemleistung auf 520KV erhöht worden und somit der Bedarf der an der Juraleitung zwangsläufig höher.
Der gesamt Strombedarf hat sich laut letzten Berechnungen nicht geändert.
Kleiner Tip:
Wenn mehr Privathaushalte in die dezentrale Stromversorgung investieren, würde sich der Strombedarf ändern und die P53 in geringerer Leistung genügen 😉
Zur Veranstaltung in Mallerstetten Gasthaus Freihart, am 12.07.19 mit Dörte Hamann
Wir die P53-Allianz distanzieren uns von dieser Veranstaltung und positionieren uns klar gegen diese Art der Totalverweigerung. Dörte Hartmann hat die P44mod nicht verhindert, weil diese ja auch nie ein Gesetz war. Bei uns handelt es sich um einen Ersatzbau, der auch noch gesetzlich festgeschrieben ist. Wir vertreten Dörte Hamann`s verkürzten spalterischen Botschaften überhaupt nicht. Ihre Argumentation hat eine gewisse Berechtigung hinsichtlich dem Bau NEUER Trassen, aber bei Bestandstrassen am Ende ihres Lebenszyklus und das angesichts der regionalen Nähe zum Süd-Ost-Link, nicht.
Die P53-Allianz steht in direkten Gesprächen mit Bürgermeistern und Landräten entlang der gesamten Trasse. Mühlhausen und Beilngries stehen mit Stadtrat und Bürgermeister hinter der P53-Allianz, wir stehen als Vertreter für Dietfurt ohne Bürgermeisterin da. Die P53-Allianz wird in kürze eine Resolution verabschieden, von der die Stadt keine Ahnung hat und auch nicht interessiert ist. Unsere Einladung zu Vorgesprächen wurde bis jetzt ignoriert und sorgt kreisübergreifend für Verwunderung!
———————————————————————————————————–
Antwortschreiben von Frau Mortler Marlene MdB Dehnberg
Sehr geehrter Herr Reuter,
sehr geehrte BI P53,
vielen Dank für Ihre Email vom 17. April 2019, in der Sie mich über Ihre Positionen zum Ersatzneubauprojekt P53 informiert haben. Diese habe ich aufmerksam gelesen und bitte um Verständnis, dass ich erst heute zur Beantwortung komme.
Das Projekt P53 begleite ich seit vielen Jahren auf Bundesebene. Ich habe mich immer voll und ganz hinter die Energiewende gestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich jede Ausbauvariante für unsere Stromleitungen gut heiße. Im Fall des Projekts P53 ermöglicht der Ersatzneubau nun die Chance, die Leitungen bzw. Masten aus den Ortschaften herauszubekommen. Allerdings sollten wir dabei auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Ortschaften im Blick behalten. Bereits heute erfüllt die Leitung eine bedeutende Versorgungsrolle im zentral- und südostbayerischen Raum. Die jüngsten Darstellungen der Ersatzneubauleitung durch den Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat auch bei uns im Landkreis Roth zu erheblichen Protestreaktionen geführt. Das ist nachvollziehbar, denn die Abstandsvorgaben müssen eingehalten werden.
Deshalb habe ich mich gemeinsam mit den drei Bundestagkollegen aus der Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern an unseren Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB gewandt. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass Teilstrecken der P53 Ersatzneubauleitung als erdverkabelte Lösung dargestellt werden. Hierzu muss das Bundesbedarfsplangesetz geändert werden. Welche Abschnitte hierfür als sinnvoll erachtet werden, soll gemeinsam mit den Landräten und Bürgermeistern im September 2019 besprochen werden.
Sie können sich verlassen, sehr geehrter Herr Reuter, dass ich mich auch weiterhin stark für einen maßvollen, bürger- und naturverträglichen Netzausbau einsetzen werde.
Gerne bin ich jederzeit zu einem Gesprächstermin mit Ihnen bereit. Meine Empfehlung wäre es, zu einem solchen Treffen auch die zuständigen Landtagsabgeordneten einzuladen, die das Projekt auf Landesebene betreuen.
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und verbleibe
mit besten Grüßen
Marlene Mortler MdEP
Ein virtueller Rundgang (Animation) zur Diskussion um die Erdverkabelung. Wir sprechen hier während der Bauzeit, von der Breite einer 8 spurigen Autobahn mit Standstreifen von ca. 43m.
Außerdem wird gerne vergessen, dass alle 5km ein Fußballfeld großer Zugang zum Kabelschacht angelegt werden muss.
Nach dem Eintreten auf Ausstellung klicken und dann „5 Kabeltechnik“ auswählen, danach den „Play Knopf“ an der Wand und schon gibt es ein Video!
—————————————————————————————————————-
Wir warten auf Info


Information zur derzeitigen Diskussion um Erdverkabelung!
Rundschreiben der P53 Allianz, 08.06.2019
Hallo BI-Allianz,
anbei ein Zeitungsartikel aus Schwabach von Herrn Pieger bzgl. Südvariante Schwabach:
Nachdem alle im Moment durch den Erdkabelhype (trotz fehlender gesetzlicher Grundlage) elektrifiziert sind, werden die gestrigen Aussagen vom letzten Infomarkt in Feucht widergegeben:
§ Mindeststrecke einer Wechselstrom-Erdverkabelung beträgt aus genannten wirtschaftlichen Gründen i.d.R. ca. 3 km. Die bislang von TenneT längste umgesetzte Wechselstrom-Erdverkabelung beträgt 13 km. Am Beginn und am Ende einer Erdverkabelung wird eine KÜA (Kabelübergabeanlage) benötigt, in der Größe etwas kleiner eines Fußballfeldes.
§ Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bislang noch kein einziges der 12 Pilot-Wechselstrom-Erdkabelprojekte ans Netz angeschlossen – wie gesagt: technologisches Neuland.
§ Südvariante: Lt. TenneT muss ja nicht unbedingt südlich an Schwabach vorbeigeführt werden, man könnte ja auch eine Erdkabelvariante „in bestehender Trasse“ durch Katzwang und dann westlich an Kornburg vorbei, dann weiter mit Nordvariante ins Spiel bringen. Keine Aussage wie lange das Erdkabel an Katzwang vorbeigeführt würde. In diesem Zusammenhang ist auch eine Kabelbrücke über den Kanal denkbar, statt unter dem Kanal.
§ Ludersheim/Altdorf: Der aktuelle Vorschlag geht sehr nah am Schulzentrum vorbei (suboptimal). Wir diskutierten hier mit TenneT (a) ein Provisorium, dass die jetzige 220 kV aufnimmt, so dass in größerem Abstand die 380 kV verlaufen könnte. Vorschlag wurde nicht verneint. (b) Folgende TenneT-Aussage: Würde ein Erdkabel direkt im Ludersheimer Umspannwerk beginnen, könnte man eine KÜA einsparen, so dass aus wirtschaftlichen Gründen auch eine kurze Erdkabelstrecke, die unter der Autobahn auf die Südseite von Schwabach herauskäme, denkbar wäre.
§ Lt. TenneT kommen für Erdverkabelung im Moment Abensberg, Mühlhausen und Katzwang in Frage.
Anmerkung: Von Ludersheim ausgehend beträgt der aktuell von TenneT geplante Trassenverlauf über den Brentenberg und am Fuße des Dillbergs bis nach Köstlbach ….. rund 13 km. Sollten sich die Verbände gegen das großflächige Trassieren des Waldgebietes auf dem Höhenrücken über Brentenberg entlang Postbauer-Heng-Köstlbach aussprechen, muss man kein Prophet sein, dass dann die Bevölkerung die folgenden Optionen zur Diskussion stellen wird:
- Wieder-Heranrücken der Stromleitung an die Wohnbevölkerung
- Waldüberspannung
- Erdkabel am Waldrand entlang
Das Heranrücken der Stromleitung an die Wohnbevölkerung widerspricht unserem Auftrag, dass wir als BI Ezelsdorf aus medizinischen Gründen definitiv nicht zulassen werden. Auf das alternative Waldüberspannen reagiert TenneT immer noch sehr zurückhaltend und kontert stets mit seinem ökologischen Trassenmanagement. Auch die Kommune Burgthann ließ sich bislang nicht in die Karten gucken, wie sie zum Thema Waldüberspannung steht, scheint sie wohl auf dem Höhenrücken die Beeinträchtigung des hügeligen Landschaftsbildes zu befürchten, wenn die Masten zwischen 90 und 100 m hoch sind. Die Masthöhen von 55-65 m scheinen ihr wohl tolerabel zu sein, wenngleich auch hier die Masten weithin sichtbar bleiben werden. Bleibt noch das Erdkabel am Fuße des Brentenberg, am Waldrand entlang in medizinisch sicherer Entfernung von der Wohnbevölkerung über die Wiesen.
Ein anderer bislang nicht beachteter zukunftsorientierter Aspekt ist der Folgende: Sollte im Rahmen eines zunehmenden dezentralen Energieversorgungsansatzes die 10 H-Regelung zu kippen beginnen, böten sich für Windkraftanlagen in erster Linie Höhenlagen an. Durch die Süd-Ausrichtung der Siedlungen in Ezelsdorf und Postbauer-Heng ist mit keinem großen Bürgerprotest gegen Windräder zu rechnen. Wenn dem so wäre, dann sollte auf den Höhenrücken hierfür auch Platz und dieser nicht durch eine Stromleitung verstellt sein. Darauf angesprochen verweist TenneT zu Recht darauf, dass „bislang“ diese Höhenrücken nicht als Vorranggebiete gekennzeichnet wurden. Die Bevölkerung entlang solcher Zonen muss gemeinsam in guter demokratischer Manier eine Antwort finden, was sie nicht nur jetzt angesichts der Stromtrasse, sondern auch für die Zukunft bereit ist, einzugehen. Es wäre bedauerlich, wenn wir durch Entscheidungen im „Hier und Jetzt“ uns die Optionen für die Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes „verbauen“. Ob in diesem vor allem regionalen Kontext eine Erdverkabelung entlang am Waldrand eine auch für zukünftige Anforderungen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile befriedigende Option darstellt, würde ich gerne mit Experten diskutieren wollen und sehe da auch mit der Bevölkerung großen Gesprächsbedarf. Auch unser Landrat Armin Kroder äußerte in unserem gestrigen Gespräch mit großem Bedauern, dass das Thema Dezentralität im Moment noch nicht hinreichend forciert wird, es aber immer vordringlicher wird.
Ich plädiere daher hiermit nochmal mit Nachdruck, dass wir hier gemeinsam mit dem Bund Naturschutz und Naturschutzbehörden eine möglichst „gemeinsame“ Abwägung der Trassenalternativen vornehmen, bevor wir uns öffentlich zu den nun veröffentlichen Trassenverläufen äußern. Wir vermögen nicht zu beurteilen, ob Trassierung des Waldes oder Erdkabel über Wiesen den größeren Eingriff darstellt, vor allem, solange uns von Experten keine belastbare Aussage vorliegt, ob TenneTs „ökologisches Trassenmanagement“ eine Schimäre ist oder doch eine werthaltige Option zur Schaffung „wertvollere Biotope“, wie TenneT es nach wie vor nach außen vermarktet. Die Bürgermeister greifen TenneTs Öko-Trassen gerne auf, weil sie dann keine „Monstermasten“ ihrer Bevölkerung verkaufen müssen.
——————————————————————————————————————-
Schreiben an die BI Allianz P53 Mitte Mai 2019
Sehr geehrter Herr Reuter,
am Montag fand die 3. und letzte Sitzung der AG 3 Nachfrage- und Angebotsflexibilitäten – insbesondere Speicher im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie statt. Die Ergebnisse der Diskussion wurden sowohl in einem Protokoll als auch in einem Ergebnisbericht festgehalten. Das Protokoll der letzten Sitzung baut auf dem Ergebnisbericht der AG 3 auf.
Um den anderen Arbeitsgruppen nicht vorzugreifen, werden auf Entscheidung von Herrn Staatsminister Aiwanger die Dokumente erst nach Abschluss aller Sitzungen veröffentlicht. Für AG 3 ist es daher nicht mehr möglich, sich digital zu beteiligen. Über das Datum der Veröffentlichung werden wir Sie zeitnah informieren.
Herr Staatsminister Aiwanger bedankt sich sehr herzlich für Ihre Anregungen und Standpunkte, die Sie uns im Verlauf des Diskussionsprozesses zugesandt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle Energiedialog Bayern
Bayerisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Neben unserer Arbeit und politischen Tätigkeit zeigen wir hier kurz unsere Aktivitäten für die Bürger der Großgemeinde Dietfurt und auch den anderen betroffenen Orten und BIs auf.
——————————————————————————————————————–
Allgemeine Information über unsere Zeit -und Arbeitsaufwand für die Bürger der Großgeeinde!
Es soll nicht der Eindruck entstehen, nur weil wir evtl. bei einem Bürgermobil Termin nicht anwesend waren, das Interesse an der Stromtrasse verloren zu haben.
Die Termine mit dem Bürgermobil sind für die Bürger, was dort vorgestellt wird haben wir bereits im Lenkungsausschuss P53 an anderer Stelle, teilweise auch schriftlich, kritisch begleitet.
Hier unsere letzten Termine:
08.05. P53-Allianz Lenkungsausschuss in Wendelstein 19:00 Uhr
14.05. Bürgerdialog Postbauer-Heng P53-Allianz für Einhaltung der Grenzwerte 19:00 Uhr
16.05. Planungsbegleitendes Forum 2 TenneT in Leising mit Fa. Tennet und Bürgermeister 16:00 Uhr
23.5 Gründungsversammlung der BI P53-Allianz Mühlhausen 19:00 Uhr
28.05. Lenkungsausschuss P53-Allianz 19:00 Uhr (Besprechung der Ergebnisse unseres Termins in der Staatskanzlei.
29.05. Vorgespräch mit Bund Naturschutz 19:00 Uhr
04.06. Unterstützung der BI Mühlhausen, Dialog mit Bürgermeister 19:00 Uhr
07.06. Treffen der P53-Allianz mit Vertretern des Landkreises Nürnberger Land 11:00 Uhr
Zwischendurch Überprüfung und Abgleich der Trassenpläne TenneT, mit den gesetzlichen Vorgaben.